Liebe Mitglieder,
derzeit fällt uns immer mehr auf, dass viele nicht mehr genau wissen, welche Bestimmungen, bezüglich der Corona-Maßnahmen gelten. Wir bitten Euch sich die detaillierte Auflistung sorgfältig zu lesen und sich daran zu halten! DANKE
Die Maskenpflicht (auf Laufwegen) muss eingehalten werden. Wir können ansonsten massive Probleme, seitens des Gesundheitsamtes, bekomme - bis hin zur auferlegten Betriebsschließung! BITTE HELFT UNS BEI DER UMSETZUNG
Mit einer regelmäßiger Testung, in unsrer Teststation, könnt Ihr mithelfen das Studio einigermaßen sicher zu halten.
𝗔𝘂𝘀𝗴𝗲𝗻𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗲𝘀𝘁𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝗶𝗻𝗱:
Geimpfte, deren abgeschlossene Impfung nicht länger als 𝟯 𝗠𝗼𝗻𝗮𝘁𝗲 zurückliegen.
Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 𝟯 𝗠𝗼𝗻𝗮𝘁𝗲 zurückliegt. (Regelmäßige Testungen empfehlen wir dennoch!)
Ausgenommen von der Impf- oder Genesenen-Nachweispflicht jedoch 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗲𝘀𝘁𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝗶𝗻𝗱:
Für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Gilt nur bis 31.01.2022
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Gilt nur bis 31.01.2022
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
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