top of page
Logo-WIx-Klein.png

Kooperationsvereinbarung
mit externen Personaltrainern

Kooperationsvereinbarung

zwischenFitness in Tettnangvertreten durch Fs two GmbHKarlstraße 16, 88069 Tettnang

  • im Folgenden „Fitnessstudio“ genannt -

und[Name des Personaltrainers][Adresse]

  • im Folgenden „Personaltrainer“ genannt -

PräambelDiese Kooperationsvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Fitnessstudio und dem Personaltrainer, um beiden Parteien eine erfolgreiche Partnerschaft zu ermöglichen.

1. Zugang und Nutzung

1.1 Dem Personaltrainer wird die Gelegenheit geboten, die vielfältige Mitglieder des Fitnessstudios zu erreichen. Dies umfasst die Möglichkeit, Dienstleistungen direkt an Studiomitglieder anzubieten.

1.2 Der Personaltrainer darf die Fitnessgeräte und -Ausstattung uneingeschränkt zu den offiziellen Öffnungszeiten nutzen, um Trainingseinheiten mit Kunden durchzuführen.

1.3 Für die Nutzung der Studioeinrichtungen wird eine Mietraumgebühr in Höhe von 10 % der Umsätze aus allen durchgeführten Dienstleistungen erhoben, die im Studio stattfinden, unabhängig davon, ob diese über das Fitnessstudio oder eigenständig gebucht wurden.

1.4 Nicht-Mitglieder, die an Trainingseinheiten des Personaltrainers teilnehmen, benötigen eine Tageskarte, Wochenkarte oder eine Monatskarte des Fitnessstudios.

2. Werbung und Onlinepräsenz

2.1 Das Fitnessstudio bietet dem Personaltrainer ein attraktives Werbepaket an, das folgende Leistungen umfasst:

a) Werbung im Studio: Platzierung von Werbematerialien auf der Trainingsfläche. Auf Wunsch gestaltet das Fitnessstudio ein Trainerwandplakat.

b) Onlinepräsenz: Integration des Trainerprofils und der Dienstleistungen auf der Studio-Website sowie Einbindung eines eigenen Buchungskalenders.

c) Display-Werbung: Dreimal im Jahr für je vier Wochen Werbung in A4-Größe auf dem Display im Eingangsbereich des Studios. Das Studio behält sich das Recht vor, die Zeiträume für eigene Werbung auf dem Display festzulegen. Personaltrainer können ihre gewünschten Zeiträume mit dem Studio abstimmen, wobei das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt.2.2 Das Werbepaket kostet einmalig 199,00 € und beinhaltet die Hardware für die Trainerwand, die Integration des Profils auf der Webseite, die Integration der Werbung auf dem Display.

2.3 Eigenständige Werbemaßnahmen, insbesondere Social Media Marketing, liegen in der Verantwortung des Personaltrainers.

3. Zahlung und Abrechnung

3.1 Die Abrechnung der Raumnutzungsgebühr erfolgt monatlich und basiert auf den vom Personaltrainer generierten Einnahmen.

3.2 Der Personaltrainer verpflichtet sich, dem Fitnessstudio eine genaue Aufstellung seiner Einnahmen vorzulegen. Der Personaltrainer erhält vom Studio eine Rechnung. 

3.3 Zahlungen für das Werbepaket erfolgen im Voraus und werden nicht erstattet.

4. Haftung und Versicherung

4.1 Der Personaltrainer ist für die Sicherstellung einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung verantwortlich.

4.2 Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Tätigkeit des Personaltrainers resultieren.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung, bzw. durch Bestätigung des Onlineformular durch beide Parteien in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.

5.2 Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

6.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Geburtstag
bottom of page